Wer haftet bei den Unfällen in der Sauna?

Wer haftet bei den Unfällen in der Sauna

Ein Besuch in der Sauna ist für viele Menschen eine Quelle der Entspannung und Gesundheit. Doch was passiert, wenn es zu einem Unfall in der Sauna kommt? Wer ist dafür verantwortlich und wer muss für die Folgen aufkommen? Diese Fragen sind nicht immer einfach zu beantworten, denn es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. In diesem Blogbeitrag wollen wir Ihnen einen Überblick über die Rechtslage bei Unfällen in der Sauna geben und Ihnen einige Tipps geben, wie Sie sich als Saunagast oder als Saunabetreiber schützen können.

Welche Unfälle können in der Sauna passieren?

In der Sauna kann es zu verschiedenen Unfällen kommen, die unterschiedliche Ursachen und Folgen haben können. Die häufigsten Unfälle sind:

  • Kreislaufzusammenbruch: Die hohe Temperatur und die niedrige Luftfeuchtigkeit in der Sauna können den Kreislauf belasten, vor allem wenn man zu lange in der Sauna bleibt, zu wenig trinkt oder gesundheitlich angeschlagen ist. Ein Kreislaufzusammenbruch kann zu Bewusstlosigkeit, Verbrennungen oder sogar zum Herzstillstand führen.
  • Ausrutschen: Der Boden in der Sauna ist oft nass und rutschig, was die Gefahr eines Sturzes erhöht. Dabei kann man sich Prellungen, Brüche oder Schürfwunden zuziehen oder mit dem Kopf aufschlagen.
  • Verbrennungen: Die heißen Oberflächen in der Sauna können zu Verbrennungen führen, wenn man sie berührt oder sich darauf setzt oder legt. Auch ein unsachgemäßer Aufguss kann zu Verbrühungen führen, wenn das heiße Wasser auf die Haut spritzt.
  • Infektionen: Die feuchtwarme Umgebung in der Sauna kann ein idealer Nährboden für Bakterien und Pilze sein, die zu Hautinfektionen oder Fußpilz führen können. Auch eine mangelnde Hygiene der Saunagäste oder des Saunabetreibers kann das Infektionsrisiko erhöhen.

Wer haftet bei Unfällen in der Sauna?

Die Frage, wer bei einem Unfall in der Sauna haften muss, hängt davon ab, ob der Unfall durch eine Pflichtverletzung des Saunabetreibers oder durch ein Verschulden des Saunagastes verursacht wurde.

Der Saunabetreiber hat die allgemeine Pflicht, für die Sicherheit seiner Gäste zu sorgen. Das bedeutet, dass er die Saunaanlage ordnungsgemäß einrichten, warten und kontrollieren muss. Er muss auch Warnhinweise anbringen, die auf mögliche Gefahren hinweisen und die richtige Nutzung der Sauna erklären. Außerdem muss er einen Notschalter in der Sauna installieren und geschultes Personal bereitstellen.

Verletzt der Saunabetreiber diese Pflichten und kommt es dadurch zu einem Unfall, haftet er für den entstandenen Schaden. Er muss dann dem Geschädigten Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er den Unfall vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat.

Der Saunagast hat jedoch auch eine Eigenverantwortung für seine Gesundheit und Sicherheit. Er muss sich an die Sicherheitsregeln halten, die ihm vom Saunabetreiber vorgegeben werden. Er muss auch seine körperlichen Grenzen kennen und beachten. Er darf nicht grob fahrlässig oder leichtsinnig handeln.

Verletzt der Saunagast diese Pflichten und kommt es dadurch zu einem Unfall, haftet er selbst für den entstandenen Schaden. Er kann dann keinen Schadensersatz oder Schmerzensgeld vom Saunabetreiber verlangen. Er kann sogar regresspflichtig werden, wenn er durch sein Verhalten andere Saunagäste schädigt.

Wie kann man sich als Saunagast oder als Saunabetreiber schützen?

Um Unfälle in der Sauna zu vermeiden oder zumindest die Folgen zu mindern, sollte man einige Vorsichtsmaßnahmen treffen. Als Saunagast sollte man:

  • Vor dem Saunabesuch ausreichend trinken und essen, um den Flüssigkeits- und Energiehaushalt zu stabilisieren.
  • Sich vor dem Betreten der Sauna gründlich duschen und abtrocknen, um die Hygiene zu gewährleisten und das Rutschrisiko zu verringern.
  • Sich in der Sauna auf ein Handtuch setzen oder legen, um Verbrennungen zu vermeiden und die Sauberkeit zu bewahren.
  • Die Aufgüsse nur von geschultem Personal durchführen lassen oder sich an die Anweisungen des Personals halten, um Verbrühungen zu vermeiden.
  • Die Sauna nicht länger als 15 Minuten am Stück nutzen und zwischendurch ausreichend abkühlen und trinken, um den Kreislauf zu schonen.
  • Auf seinen Körper hören und die Sauna sofort verlassen, wenn man sich unwohl fühlt oder Schwindel, Übelkeit oder Herzrasen verspürt.
  • Den Notschalter in der Sauna benutzen oder um Hilfe rufen, wenn man einen Notfall bemerkt oder selbst einen erleidet.

Als Saunabetreiber sollte man:

  • Die Saunaanlage regelmäßig warten, reinigen und desinfizieren, um die Funktionsfähigkeit und Hygiene zu gewährleisten.
  • Warnhinweise anbringen, die auf mögliche Gefahren hinweisen und die richtige Nutzung der Sauna erklären.
  • Einen Notschalter in der Sauna installieren und sicherstellen, dass er funktioniert und leicht erreichbar ist.
  • Geschultes Personal bereitstellen, das die Aufgüsse durchführt, die Temperatur und Luftfeuchtigkeit überwacht und im Notfall eingreifen kann.
  • Die Haftpflichtversicherung überprüfen oder abschließen, um sich gegen mögliche Schadensersatzansprüche abzusichern.

Fazit

Ein Unfall in der Sauna kann schnell passieren und schwerwiegende Folgen haben. Die Haftungsfrage hängt immer vom Einzelfall ab und muss anhand der Umstände geprüft werden. Grundsätzlich gilt: Der Saunabetreiber haftet für Unfälle, die durch seine Pflichtverletzung verursacht wurden. Der Saunagast haftet für Unfälle, die durch sein Verschulden verursacht wurden. Um Unfälle zu vermeiden oder zumindest die Folgen zu mindern, sollte man einige Vorsichtsmaßnahmen treffen. Als Saunagast sollte man sich an die Sicherheitsregeln halten und auf seinen Körper hören. Als Saunabetreiber sollte man für die Sicherheit seiner Gäste sorgen und eine Haftpflichtversicherung haben.